DIE VORSORGEREGELUNG FÜR IHRE GESICHERTE ZUKUNFT“



Wer handelt für Sie, wenn Sie nicht können?

Einfach und preiswert zur rechtskonformen Vollmacht!

Durch Krankheit oder Unfall können Sie ausfallen oder zum Betreuungsfall werden.

Wer entscheidet dann über Ihr Vermögen, medizinische Behandlungen oder Ihr Unternehmen?

Es besteht in Deutschland nicht automatisch die Möglichkeit, dass Sie durch den Ehepartner oder Familienangehörige vertreten werden können.

Das Betreuungsgericht bestellt dann einen gerichtlichen Betreuer. Selbst wenn das Gericht Ihren Partner als gerichtlichen Betreuer bestellt, sind Sie

ab diesem Zeitpunkt rechtlich zwei getrennte Personen.

Wollen Sie, dass u.U. ein Fremder über Ihr Vermögen, medizinische Behandlungen oder Ihr Unternehmen entscheidet oder Ihr Partner plötzlich

nicht mehr frei handeln darf?


Nur mit rechtskonformen Vollmachten können Sie selbstbestimmt bleiben.

– Patientenverfügung: Setzen SIE Ihr Selbstbestimmungsrecht durch!

– Vorsorgevollmacht: Regeln SIE die Dinge so, wie Sie es wünschen!

– Unternehmervollmacht: Entscheiden SIE, wie Ihr Unternehmen weitergeführt wird. Und vor allem von wem!